Die neue DIN-Norm 71-1 von 2018: Was ändert sich? Was ist zu tun?

Viele von Euch haben sicher mitbekommen, dass es in den Spielzeugnormen von 2018 ein paar Neuerungen gibt. Hier erfahrt Ihr es. Ich habe schon viele Anfragen per Mail bekommen, ob meine CE-Handbücher die neuen Vorgaben berücksichtigen. Das tun sie, denn ich habe die neue Norm gekauft (autsch…), gründlich auf Änderungen studiert und das Handbuch für weiche Spielzeuge angepasst. Das Schnullerketten-Handbuch entsprach bereits der aktuellen Version. Es ist ja hilfreich, dass vorn in den Normen immer aufgelistet ist, was sich gegenüber der vorigen Version geändert hat bzw. was überarbeitet wurde. Glücklicherweise sind die Änderungen für Herstellerinnen von Schnullerketten und weichem Spielzeug marginal, d.h. äußerst überschaubar.

Es gibt vor allem Änderungen für Geschossspielzeuge, Schaukelpferde & Co („Spielzeuge, die das Gewicht von Kindern tragen sollen“) und Verkleidungen. Aber auch bezüglich Schnüren, Kordeln und Ketten, um Strangulationsgefahr auszuschließen. Jedoch gelten die Neuerungen bzgl. Schnüren nur für Verkleidungsspielzeug und (Achtung!) Kinderwagenketten bzw. Spielzeug, das am Kinderbett, Kinderwagen oder Autositz und dergleichen angebracht wird (Hinweise für Herstellerinnen von Kinderwagenketten siehe Exkurs unten).

Aber nun zum Kernthema dieses Beitrags – die Änderungen für Herstellerinnen von weichem Spielzeug und Schnullerketten:

Was ändert sich für Herstellerinnen von weichen Spielzeugen und Schnullerketten?

Glücklicherweise echt wenig Substanzielles, aber leider auch etwas, das arbeitsintensiv werden kann:

1. Verpackung / Spielzeugbeutel

Für Dich nur relevant, wenn Du Spielzeugbeutel als Verpackung verwendest. Dabei musst Du folgendes beachten: Spielzeugbeutel aus luftundurchlässigem Material (z.B. Kunststoff), bei denen die Öffnung im Umfang größer ist als 38 cm, dürfen NICHT mit Schnur, Zugband oder Kordel zum Öffnen und Schließen versehen sein. Wenn das Material aber Luft durchlässt (z.B. Baumwolltextil), darf theoretisch ein Zugband verwendet werden. Wenn aber der Spielzeugbeutel Teil des Spielzeugs ist und zum Spielen animiert, ist eine Schnur von länger als 22 cm problematisch, weil dann ja wieder die Anforderungen für die maximale Schnurlänge gelten.

2. Schlagprüfung / Schlagtest

Was ist neu? Wenn Du kleine harte Teile annähst, anbringst oder verarbeitest, die Du der Schlagprüfung unterziehen musst, also z.B. Knöpfe an Puppenkleidung oder sämtliche harten Perlen für Schnullerketten, dann musst Du darauf achten, dass das Prüfgewicht beim Testen „lotrecht“ auf das zu prüfende Stück herabfällt. Das bedeutet, es muss völlig gerade (eigentlich „geführt“) heruntersausen, so dass seine Unterseite in der gesamten Fläche waagerecht aufkommt. Ich muss gestehen, mir ist noch keine richtig gute Lösung eingefallen, wie man das zu Hause ordnungsgemäß umsetzen kann (2 behelfsmäßige Ideen weiter unten). „Händisch“ kann man nicht sicher stellen, dass das Prüfgewicht wirklich lotrecht herunterfällt.

Wie Du siehst, ist hier das Prüfgewicht nicht 100% gerade/horizontal ausgerichtet. Dabei war ich beim Fotoshooting sicher, dass es gerade ist!

Ich hatte außerdem Kontakt mit einer sehr erfahrenen Schnullerketten-Herstellerin, die sich ein Prüfwerkzeug hat herstellen lassen, wo das Prüfgewicht geführt herunterfällt. Ich habe angefragt, ob ich das hier zeigen darf und sie mir sagen möchte, wo sie das hat herstellen lassen, und wie viel es gekostet hat. Ich gebe auf Facebook Bescheid, falls ich hier mehr weiß und zeigen kann!

Bis dahin solltest Du unbedingt versuchen, beim Schlagtest das Prüfgewicht so waagerecht wie nur irgend möglich auszurichten.

2 Ideen zum lotrechten Führen des Prüfgewichtes:

  1. Du könntest aus sehr leichtem Karton (z.B. 160g-Papier) eine Röhre herstellen, die genau um das runde Prüfgewicht passt, aber gleichzeitig nicht so eng ist, dass sie das Eigengewicht des Prüfgewichts bei Fall einschränkt. Das heißt, die Röhre darf das Prüfgewicht keinesfalls bremsen.
  2. Du könntest neben dem Zollstock einen großen Metallwinkel an die Wand anbringen, der ganz genau waagerecht sitzt (mit Wasserwaage messen!). Der Abstand zwischen Winkel-Unterseite und Stahlplatte muss der Höhe des Prüfgewichtes plus 10 cm entsprechen; also musst Du die genaue Höhe Deines Prüfgewichts messen. Die Idee ist, dass Du das Prüfgewicht von unten gegen den waagerechten Winkel drückst und so eine annähernd waagerechte Position des Prüfgewichtes erreichst. Außerdem sitzt Deine Hand so ruhiger. Wenn Du jetzt das Prüfgewicht loslässt, wird es annähernd lotrecht fallen. Einziges Problem: Hierfür solltest Du einen Raum verwenden, in dem ein hässlicher Metallwinkel in der Wand nicht stört…
    Im CE-Handbuch für weiche Spielzeuge bei Schritt 15, S. 82 findest Du seit der Version vom 28.4.2019 eine Abbildung für diese Prüfanordnung; im Schnullerketten-Handbuch auf S. 126 (die Abbildung gibt’s im Schnullerketten-Handbuch erst seit gestern). Achtung: Ich habe gerade festgestellt, dass einige wenige von Euch auch nach dem 28.4. noch die alte Version des CE-Handbuches für weiche Spielzeuge bekommen haben – wer die neue mit der Abbildung haben möchte, bitte bei mir melden!

Wer von Euch eine bessere Idee hat, wie man das Prüfgewicht zu Hause lotrecht führen könnte, gern her damit 🙂 !

Update September 2019:
Von der freundlichen Puppenmacherin Waltraut Arfken habe ich eine Skizze erhalten, die anschaulich ihre Ideen zeigt, wie man zu Hause mit Hilfe eines Schemels oder einer Kiste sowie Alustangen aus dem Baumarkt das Prüfgewicht lotrecht fallen lassen kann. Wer das PDF gern haben möchte, wende sich gern an mich – leider kann ich das PDF aus technischen Gründen hier nicht zum Download bereitstellen.

CE Schlagtest 2 PDF

Die Änderung zum Schlagtest steht in der Spielzeugnorm im Normenteil DIN EN 71-1, Abschnitt 8.7. und in der Schnullerkettennorm DIN EN 12586 steht das in den Abschnitten 5.2.1. und 6.1.5.

3. Dokumentation

Falls einer der beiden Punkte oder beide für Dich gelten und Du nach den neuen Vorgaben getestet hast bzw. die neuen Regeln beachtest, dann musst Du Deine Unterlagen aktualisieren. Dazu gehört:

  • Technische Dokumentation ändern: Die neue, seit dem 1.3.2019 geltende Norm (DIN EN 71-1:2014+A1:2018) als Referenz in sämtliche Unterlagen reinschreiben, wo die Normenbezeichnungen stehen.
  • Konformitätserklärung aktualisieren: Auch hier musst Du die neue Norm als Referenz reinschreiben.
  • Achtung!!! Die alten Unterlagen nicht wegwerfen oder einfach nur überschreiben! Denn Du musst ja alle Unterlagen 10 Jahre nach dem „In-Verkehr-Bringen“ des Artikels aufbewahren. d.h. Deine alten Unterlagen gelten ja noch für alle Artikel, die Du bereits verkauft hast. Also bitte nicht einfach löschen und/oder wegwerfen! Du darfst auch alte, nach der alten Norm getestete Spielzeuge, die Du noch „im Lager“ hast, noch verkaufen. Aber für alle Spielzeuge, die Du neu herstellst, muss die Norm DIN EN 71-1:2014+A1:2018 als Referenz angegeben und natürlich eingehalten werden.

4. Material-Zertifikate bzw. Bescheinigungen über Spielzeugsicherheit von Materialien

Dies hier ist/wird der arbeitsintensive Teil. Du musst ja Deine Material-Zertifikate immer auf dem aktuellen Stand halten; Faustregel ist ja, dass sie nicht älter sein sollten als ein Jahr. Weil es auch in der Norm DIN EN 71-3 Änderungen bzgl. der chemischen Anforderungen gab, musst Du Deine Zertifikate spätestens jetzt aktualisieren. Das bedeutet, Du musst sie bei den Material-Lieferanten neu anfragen. Und die Zertifikate/Bescheinigungen müssen natürlich aussagen, dass sie gemäß der neuen Anforderungen gelten. Ja, herrlich, ich weiß. Ich weiß doch, dass Du es liebst, Material-Zertifikate anzufragen :-/

Eins ist tröstlich: Je mehr Hersteller bei den Firmen/Lieferanten/Händlern nach Zertifikaten fragen, umso eher werden sie die Tests durchführen lassen und neue Zertifikate bereit stellen.

Wer es noch nicht weiß: Meine CE-Handbücher sind leicht verständliche Schritt-für-Schritt-Anleitungen durch die ganze CE-Kennzeichnung. Sie beinhalten ausführliche Vorlagen für alle Unterlagen der Technischen Dokumentation mit Ausfüllhinweisen. Das CE-Handbuch für weiche Spielzeuge kostet 75 Euro und das CE-Handbuch für Schnullerketten kostet 80 Euro, bezahlbar per Überweisung oder mit Paypal. Hier findest Du weitere Informationen und Inhaltsverzeichnisse der CE-Bücher. Bestellen kannst Du mit einer formlosen e-mail an maike@feinslieb.net mit dem Betreff „CE-Handbuch für weiche Spielzeuge / Schnullerketten“ (Unzutreffendes streichen).

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Exkurs: Hinweise für Hersteller*innen von Kinderwagenketten

Mein gerade erschienenes neues CE-Handbuch ist ja aktuell nur für Schnullerketten gedacht und (noch) nicht für Kinderwagenketten, denn ich hatte noch nicht die Zeit, mich ins Thema Kinderwagenketten einzuarbeiten. Ehrlich gesagt hat mich dabei das Thema „Schnüre und Ketten“ ein wenig abgeschreckt, aber das schaff ich auch noch :-).

Kinderwagenketten müssen sich ja an die Spielzeugnorm halten, und gerade bezüglich Schnüren ist da einiges zu beachten. Es gibt z.B. Neuerungen für die Gefahrenhinweise bei Kinderwagenketten – der berühmte obligatorische Satz „Achtung. Um mögliche Verletzungen durch Verheddern zu verhindern, ist dieses Spielzeug zu entfernen, wenn das Kind beginnt zu versuchen, auf allen Vieren zu krabbeln.“ muss jetzt auch fest an der Kinderwagenkette selbst angebracht sein, und zwar so, dass ein Werkzeug benötigt wird, um den Hinweis zu entfernen. Und auch auf der Verpackung muss der Satz stehen, wenn es eine gibt. Schnüre mit der Fähigkeit, sich zu verwickeln, dürfen für das Kind nämlich nicht erreichbar sein. Achtung: Dies ist nur eine grobe Beschreibung für das, was bei Schnüren für Kinderwagenketten zu beachten ist. Mein kurzes Streifen des Themas hier reicht nicht aus, wenn Du Kinderwagenketten verkaufst; dazu musst Du die Abschnitte zu Schnüren und Ketten in der Norm DIN EN 71-1 studieren. Du kannst auch warten, bis ich Kinderwagenketten ins CE-Handbuch für Schnullerketten aufnehme, was geplant ist, aber noch ein wenig dauern kann 🙂

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